Mittwoch, 27. Dezember 2017

Kaum Verbesserungen für die Mütter von Sternenkindern - wo das neue Mutterschutzgesetz (seit dem 1. 1. 2018 gültig) noch Lücken aufweist - Anerkennung für die Trauer und Hilfe für Mütter in einer schwierigen Situation

Osnabrück - Am 1. 1. 2018 ist ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Und obwohl es in dieser neuen Fassung - die in Teilen bereits im Mai 2017 gültig geworden ist - durchaus Verbesserungen für den Kündigungsschutz gibt, haben die Mütter von Sternenkinder noch immer nicht das bekommen, was sie sich erhofft haben: Wer ein totes Kind auf die Welt bringen muss, hat nach wie vor keinen Anspruch auf Mutterschutz. Darin sehen viele Aktive wie z. B. die "Initiative Regenbogen" eine Ungerechtigkeit.

"Vollkommen unverständlich" - "Man kann doch nicht so tun, als wenn nichts passiert wäre" - So lauteten Kommentare, die Facebook-Nutzerinnen unter einen entsprechenden Artikel der Neuen OZ stellte (Siehe hier: "Kein Mutterschutz bei Sternenkindern"). Denn bereits im Dezember hatte ich dort einen Artikel über dieses Thema veröffentlicht - passend zum dann stattfindenden "World Wide Candlelighting", dem Gedenktag für gestorbene Kinder. Der Text hatte vielerlei Reaktionen hervorgerufen. "Gleich wieder arbeiten müssen, das ist wirklich hart", schrieb beispielsweise ein Twitter-User als Kommentar. Er war nicht der Einzige.



Wer sein Kind verloren hat, möchte gerne angemessen trauern dürfen.    (Pixabay.de-Symbolfoto/CC-0-Lizenz)

Denn auch viele andere, vor allem die sich als Mütter von Sternenkinder zeigenden Kommentiererinnen, waren der Meinung, dass das Gesetz an dieser Stelle eine eklatante Schwachstelle aufweist. Denn wer sich statt des Mutterschutzes - und psychologisch gesehen sicher vollkommen berechtigt - krankschreiben lässt, der läuft Gefahr, bei seinem Arbeitgeber und auch sonst merkwürdig angesehen zu werden. Sich krankschreiben lassen ob einer seelischen Verletzung - und nichts anderes ist ein solcher harter Einschnitt des Lebens -, das hat in Deutschland 2018 immer noch ein "Geschmäckle". Ein weiterer Aspekt, der mich in meiner Recherche zu dem Thema beschäftigt hat, war die Frage nach der Nachsorge der Mütter. 


Rückbildungskurse & Spezial-Hebammen für Sternenkindmamas?


Thema Rückbildungskurse - gibt es welche, die speziell für Sternenkindmütter funktionieren? Müsste es doch eigentlich geben, oder? Denn wer ein Kind zur Welt gebracht hat, egal, ob lebend oder leider gestorben, der sollte natürlich die üblichen Maßnahmen ergreifen können, um seinen Körper wieder in einen guten Zustand bringen zu können. Allerdings dürfte ein normaler Rückbildungskurs voller frischer Mamis mit lebenden Kindern daheim und all den Themen, die dann eine Rolle spielen, für Sternenkind-Mamas eine zusätzliche - seelische - Qual darstellen. Wie Melanie Trimborn von der Initiative Regenbogen mir sagte, gibt es zwar entsprechende Kurse, aber "leider nur sehr vereinzelt". Und sie bekräftigte meine Vermutung: "In der Phase der tiefen Trauer um das eigene Baby ist es allerdings so, dass viele Frauen sich gar nicht vorstellen können, in einen Rückbildungskurs mit lauter glücklichen Müttern oder gar mit Müttern mit Babys zu gehen."



Die Eltern hatten es gefordert, der Bundestag hatte abgelehnt


Tatsächlich hatte es übrigens bereits 2014 einen Versuch zu geben, durch eine Online-Petition den Mutterschutz auch für Sternenkindmamas durchzusetzen. Diese Petition war dann immerhin auch im Petitionsausschuss des deutschen Bundestags beraten worden. "Leider war die Petition nicht erfolgreich", sagt dazu Anika Müller von der Initiative Regenbogen, "interessant ist aber trotzdem der Beschluss des Petitionsausschusses dazu, der einige wichtige Aspekte beleuchtet, z. B. die Voraussetzung für die Mutterschutzfristen; in dem Zusammenhang hat der Begriff ,Entbindung' eine zentrale Bedeutung." Ob es ggf. noch einmal zu einer weiteren Petition kommen wird, schließt Anika Müller aber nicht aus: "Die Initaitive Regenbogen sammelt Berichte zum Thema Mutterschutz, um die Ungerechtigkeiten aufzeigen zu können", sagt sie. "Ob wir daraus eine Petition machen, wissen wir noch nicht. Die juristische Fragestellung ist nach meiner Meinung nicht so einfach zu beantworten, man müsste sich dafür nochmal genau die Hintergründe des Mutterschutzgesetzes ansehen."

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Der Autor dieser Zeilen bietet Trauerbegleitung an in Osnabrück und im Osnabrücker Land an und hat eine Ausbildung zum Trauerbegleiter absolviert (Große Basisqualifikation gemäß des Bundesverbands Trauerbegleitung). Er hält auch Vorträge zum Thema Trauer und Umgang mit Trauernden. Mehr Infos gibt es hier

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